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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 
Dornbirn, April 2007
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN <br>Dornbirn, April 2007

1. ALLGEMEINES

1.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sofern der Käufer Gelegenheit hatte, vom Inhalt der Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen, gelten diese spätestens mit der Entgegennahme der Ware als angenommen. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner haben keine Gültigkeit, außer wir haben dies ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

1.3. Die Geschäftsbedingungen gelten, sofern nichts anderes vereinbart wird, auch für alle unsere künftigen Geschäfte.

 

2. ANGEBOTE UND VERTRAGSSCHLUSS

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt ebenso für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

 

3. PREISE

3.1. Alle Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart wird, netto exklusive Mehrwertsteuer.

3.2. Bei wesentlichen Änderungen der Rohstoffpreise, Devisenkurse, Frachten, Zölle oder sonstigen Abgaben sind wir zu Preisanpassungen auch nach bereits erfolgtem Vertragsabschluß berechtigt.

 

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1. Unsere Rechnungen sind ? falls nicht anders vereinbart - innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Ausgenommen davon sind Rechnungen auf Vorauskasse.

4.2. Zahlungen sind erst schuldgetilgt, wenn wir das Verfügungsrecht über die ganze uns zustehende Gegenwertsumme erhalten haben. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist hat der Abnehmer, außer Verzugszinsen in der Höhe von 3 % über dem Nationalbankdiskont, mindestens jedoch in der jeweiligen Höhe des üblichen Bankzinses für Kontokorrentkredite, auch die Kosten der mit dem allfälligen Inkasso betrauten Stelle, wie Kosten des Kreditschutzverbandes von 1870, Mahnklagekosten sowie Kosten des Rechtsanwaltes usw. zu ersetzen.

4.3. Die Annahme von Wechseln und Schecks behalten wir uns vor. Dieselben werden bei Annahme nur zahlungshalber hereingenommen und gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung. Diskontspesen und sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort bar zahlbar.

4.4. Wir behalten uns vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden, und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.

4.5. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Abnehmers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, sind wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche berechtigt, für weitere Lieferungen Vorauszahlungen und Sicherheiten zu verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen.

 

5. LIEFERUNG UND LIEFERFRIST

5.1. Die Lieferung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, frei Haus Adresse des Abnehmers, wobei die Ware generell und auch bei Frankolieferungen auf Gefahr des Käufers reist.

5.2. Ein vom Käufer gewünschter Expressversand geht zu seinen Lasten.

5.3. Lieferfristen sind, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der vom Abnehmer unterzeichneten Auftragsbestätigung. Die Überschreitung der Lieferfrist gibt keinen Rechtsanspruch zur Auflösung des Liefervertrages oder auf Schadenersatz. Höhere Gewalt (Brand, Unfall, Grenz- und Zollschwierigkeiten, Streik usw.) entbinden uns von der Lieferverpflichtung.

5.4. Nimmt der Käufer die Ware nicht an, sind wir berechtigt, nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

 

6. GEWÄHRLEISTUNG

6.1. Die Ware ist sofort nach Erhalt auf Beschädigung zu prüfen. Eventuelle Beanstandungen sind sofort gegenüber dem jeweiligen Frachtführer geltend zu machen.

6.2. Rügen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innert 8 Tagen nach Empfang der Ware, schriftlich angezeigt werden. Ansprüche auf Schadenersatz oder entgangenen Gewinn sind stets ausgeschlossen.

6.3. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum und dauert 12 Monate.

6.4. Bei berechtigten Ansprüchen bleibt es uns vorbehalten, die Ware zurückzunehmen und entweder innert angemessener Nachfrist Ersatz zu liefern bzw. den Wert oder einen Teilwert der Ware gutzuschreiben oder Reparatur zu leisten.

6.5. Zur Mängelbehebung hat der Käufer uns die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand und Muster davon zur Verfügung zu stellen, widrigenfalls die Gewährleistung entfällt.

 

7. EIGENTUMSVORBEHALT

7.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

7.2. Bei Zahlungsverzug, Eröffnung des Ausgleichs oder Konkurses über das Vermögen des Käufers, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen.

7.3. Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts hat jede Verwertung der Ware zu unterbleiben.

 

8. RÜCKSENDUNGEN

8.1. Wir nehmen gelieferte Ware nur dann zurück, wenn dies vorher ausdrücklich und schriftlich mit uns vereinbart wurde, und sowohl die Ware als auch die original Verpackung sich in einwandfreiem Zustand befinden.

8.2. Die Frachtkosten für die Rücksendung gehen zu Lasten des Bestellers.

8.3. Ware, die mit einem Werbeaufdruck des Bestellers versehen ist, kann, ausgenommen es besteht ein erheblicher Mängel und die Rücksendung wurde ausdrücklich und schriftlich mit uns vereinbart, grundsätzlich nicht zurückgenommen werden.

 

9. MUSTERLIEFERUNGEN

9.1. Grundsätzlich stellen wir auf Wunsch unserer Kunden Muster 30 Tage kostenlos zur Ansicht.

9.2. Nach Ablauf dieser Frist werden die Muster in Rechnung gestellt.

9.3. Führt die Bemusterung innert dieser 30 Tage jedoch zu einem Auftrag über selbige(s) Modell(e), so wird dem Abnehmer das jeweilige Muster kostenlos überlassen.

 

10. WERBEANBRINGUNG

10.1. Für graphische Entwürfe, die wir im Auftrag des Bestellers durchführen, berechnen wir die branchenüblichen Honorare.

10.2. Sämtliche Urheberrechte an den von uns erstellten graphischen Entwürfen, Logos, Signiers, Wort- und Bildmarken sowie graphischen Ausarbeitungen sind uns vorbehalten. Dem Besteller wird nur das Nutzungsrecht im Rahmen der Bestellung gestattet. Änderungen an unseren Entwürfen dürfen durch Dritte nur mit unserem ausdrücklichen schriftlichen Einverständnis und nur in der von uns genehmigten Form vorgenommen werden.

10.3. Für beigestellte Druckvorlagen (Filme, Reinzeichnungen etc.) übernehmen wir keinerlei Haftung. Der Besteller garantiert uns, dass alle Rechte an beigestellten Druckvorlagen (Eigentums-, Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Nutzungsrechte bzw. sämtliche Urheberrechte) bei ihm sind.

10.4. Filme werden, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wird, grundsätzlich in Originalgröße und entsprechender Qualität vom Besteller spätestens innert 5 Merktagen ab Bestellung beigestellt. Später eingehende Filme können die Lieferzeit entsprechend verzögern. Änderungen oder Überarbeitung von Druckvorlagen (z.B. wegen ungenügender Qualität oder falscher Größe der Filme) werden je nach Aufwand in Rechnung gestellt und gehen somit zu Lasten des Bestellers.

10.5. Alle von uns erstellten Druckvorlagen (Filme, Klischees, Vorlagen, Negative, Zwischenoriginale, Standformen etc.) werden dem Besteller berechnet, bleiben aber in unserem Eigentum.

10.6. Druckvorlagen, Klischees und Standformen werden von uns nur nach unserem Ermessen zeitlich befristet archiviert.

 

11. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, WIRKSAMKEIT

11.1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag sind die Geschäftsräume des Lieferers.

11.2. Für alle Rechnungen aus Dornbirn gilt die Zahlung in Dornbirn. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Dornbirn.

 

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